Politik

AUF DEM RICHTIGEN WEG

Viele unserer Altgenossen erinnern sich noch gerne an die "Vor-Hartz" - Zeit, als die SPD fast 1 (!) Million Mitglieder hatte und Gerhard Schröder eine satte parlamentarische Mehrheit eingefahren hatte und zusammen mit den Grünen regierte. Wie waren wir damals glücklich und überzeugt, die anstehenden Probleme einer stagnierenden Konjunktur mit sich abzeichnender Rezession und steigenden Arbeitslosenzahlen bis hin zu 10 %  mit sozialen Reformen lösen zu können, eben den Hartz-IV Gesetzen mit Renten - und Steuerreform. Was allerdings daraus folgte war die Katastrophe für die SPD mit dem Verlust an Mitgliedern, Wählerstimmen bis hin zur Aufspaltung der SPD in Linke. Nicht daß die SPD aufgrund einer falschverstandenen staatstragenden Politik dies auch schon früher erlebt hätte, aus den Protesten gegen den NATO - Doppelbeschluß - maßgeblicher Befürworter der allseits verehrte ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt - wurden die Grünen zur koalitionsfähiger Grüße gepuscht. Vergessen wir auch nicht die Abspaltungen von der SPD in den Anfängen der Weimarer Republik, als sie ebenfalls aus staatstragenden Gründen unpopuläre Maßnahmen vertreteen mußte. So labt sich jetzt wieder die sozialdemokratische Seele an den Überlegungen von Andrea Nahles zum Aufbruch in einen neuen Sozialstaat - mit Bürgerrente, vielleicht auch Bürgerversicherung? Mehr soziale Marktwirtschaft täte uns allen gut! Oder warum müssen die Manager - gehälter das 40 - fache des Durchschnittslohns im Unternehmen betragen, warum reich nicht - wie schon zu Ludwig Erhard ´s Zeiten max. das 10 - fache? Und das waren damals gewiss keine Sozialromantiker oder Sozialrevolutionäre, nein sie hatten Anstand und Moral, die damaligen Unternehmer.

Initiativanträge zur Gesundheitsreform für die KDK

Initiativantrag  ( I A ) zur  Ärzteversorgung

 

  1. Statistische Grundlagen

 

Die gegenwärtigen offiziellen Zahlen  zur Ärzteversorgung scheinen keinen Anlass zur Sorge zu geben:

    Nach den Zahlen des Bundesamtes für Statistik waren Ende 2012 348.700  Ärzte registriert,

    d. h. bei 80,5 Mio Einwohner kommt 1 Arzt auf 230 Einwohner, damit nimmt Deutschland

    einen Spitzenplatz hinsichtlich der Ärzteversorgung ein. Leider sind bei den registrierten

    Ärzten sämtliche approbierten Ärzte erfasst, auch wenn sie nicht für die ärztliche

    Versorgung  zur Verfügung stehen.

 

    Aufschlussreicher sind da die Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

    Danach sind rund 152.000 Vertragsärzte im niedergelassenen Bereich tätig, d. h.

    1 niedergelassener Arzt für 530  Einwohner. Auch damit ist Deutschland noch Spitze.

    Leider sind hier auch sämtliche spezialisierte Fachärzte und Psychotherapeuten mit

    erfasst, es stehen aber nur die hausärztlich tätigen Ärzte für die Primärärztliche Versorgung

    zur Verfügung.

 

     Danach sind z. B. laut der Honorarstatistik für das 4. Quartal 2013 der KV Niedersachsen

     von insgesamt 13.727 abrechnenden Vertragsärzten lediglich 5.511 ( =40% ) an der

     hausärztlich Versorgung beteiligte Ärzte, umgerechnet auf die Bevölkerung

     ( 7,8 Mio Einwohner ) 1 Arzt für 1415 Einwohner.

 

    Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg gibt es

    5200 Praxen und Einrichtungen, die zur hausärztlichen Versorgung zugelassen sind,

    bei 10,5 Mio Einwohner betreut 1 Praxis 2019 Einwohner.

 

 

 

Da bei diesen Durchschnittsangaben davon auszugehen ist, dass die Mehrzahl der im

hausärztlichen Bereich tätigen Ärzte in den Ballungsgebieten und Städten tätig sind,

dürfte im ländlichen Raum sowohl in Niedersachsen als auch in Baden Württemberg

eine Unterversorgung im hausärztlichen Bereich spürbar sein und von der Bevölkerung

auch so wahrgenommen werden.

 

 B.  Strukturelle Mängel durch die Kassenärztliche Vereinigung

 Verschärft wird die Situation im niedergelassenen Bereich noch durch strukturelle

Mängel in der Vergütung der Vertragsärzte mit dem Honorarverteilungsmaßstab.

Regelleistungsvolumina begrenzen die in der Praxis zu erbringende Leistungen

im Verhältnis zur durchschnittlich betreuten Patientenzahl und Honorarbudget ´s für

die Fachgruppen, Laborleistungen, medikamentöse Verordnungen   begrenzen die

Leistungsfähigkeit der niedergelassenen Ärzte, um über ein Punkteverteilungssystem

eine möglichst gerechte Verteilung des zur Verfügung stehenden Honorarrahmens

entsprechend der jeweiligen Fachgruppenstärke zu ermöglichen. Das führt in der

Konsequenz dazu, dass z. B. in der Mitte des Quartals das Laborbudget für die

Hausarztpraxis erschöpft ist und Laborkontrollen bei Patienten nicht mehr in diesem

Quartal durchgeführt werden können. Oder infolge eines unerwartet hohen Patienten –

aufkommen plötzlich keine Patienten mehr angenommen werden können und Termine

für das nächste Quartal vergeben werden müssen. Hält sich ein Vertragsarzt nicht an diese

ihm von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgegebenen Vorschriften, drohen Regresse

in unbegrenzter Höhe, d. h. der Vertragsarzt bezahlt die Behandlung des Patienten, einschl.

der verordneten Medikamente bis in Millionenhöhe selbst.

Aber die Folgen dieser durch die Kassenärztlichen Vereinigungen verursachten

Strukturmängel treffen auch den nicht – mobilen und nicht – flexiblen Bevölkerungsteil:

die Rentner und Alten und allgemein das Prekariat  sind auch mit eine Ursache

für die im Vergleich zu anderen Ländern häufigere Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.

Diese Bevölkerungsschichten sind auf eine wohnortnahe ärztliche Versorgung angewiesen.

 

C.  Demographische Veränderungen.

 

Gehen wir davon aus, dass die statistischen Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

stimmen, sind von den rund 150.000 niedergelassenen Vertragsärzte ca. 40 % hausärztlich

im Primärmedizinischen Bereich tätig. Davon sollen in den nächsten 10 bis 15 Jahren nach

den Angaben seriöser Institute ( Bertelsmann Stiftung ) und der Kassenärztlichen

Vereinigungen 30 % altersbedingt ausscheiden  und 20 % der

Vertragsarztsitze infolge Nachwuchsmangel nicht mehr besetzt werden können.

Gleichzeitig kommt in diesem Zeitabschnitt der bevölkerungsstärkste Teil, die Baby-Boomer

in den Altersabschnitt, in dem bis zu 30 % des Bevölkerungsanteils ein Diabetes mellitus

auftritt (Krankheitsinzidenz) und bei 50 % dieser Altersgruppe ein Bluthochdruck

diagnostiziert werden wird. Zudem wird in weiterer Zukunft der Rentenanspruch dieses

Bevölkerungsteils weiter absinken, sodass sich die wenigsten noch einen PKW leisten werden

können und infolge Immobilität auf eine wohnortnahe ärztliche Versorgung angewiesen

sein wird. Ein durch die schwachen Nachkriegsjahrgänge, die jetzt ins Rentenalter kommen,

fallende Krankheitsevidenz kaschiert die Strukturmängel in der ärztlichen Versorgung,

insbesondere der Landbevölkerung, zudem sorgen noch höhere Renten für einen Erhalt

der Mobilität und Flexibilität dieser Bevölkerungsgruppe.

 

Bereits jetzt sind vom Gesetzgeber Strukturveränderungen in die Wege geleitet worden.

So sind die Zulassungsausschüsse der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen nicht

mehr diesen unterstellt, sondern sind eigene Gremien der Selbstverwaltung.

Innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen in getrennten Vertreterversammlungen

die hausärztlich tätigen Vertragsärzte einerseits und die niedergelassenen Fachärzte

andererseits über die Honorarverteilung und Selbstverwaltung beraten. Aufbauend darauf

müssen notwendige Änderungen jetzt vorbereitet werden, da sämtliche Systemänderungen über gesetzgeberische Initiativen Zeit brauchen!

A  N  T  R  Ä  G  E

1.

Die ASG Heilbronn fordert als dringendste Maßnahme die Streichung

sämtlicher Budgets, Aufhebung der Regelleistungsvolumina sowie

sämtlicher Regresse gleich aus welchem Grund auch rückwirkend

für den hausärztlichen Bereich der in der hausärztlichen Versorgung

tätigen Vertragsärzte!

2.

Die Honorarvergütung für die niedergelassenen hausärztlichen

Vertragsärzte ist vom Honorarverteilungsmaßstab abzukoppeln

und in eine eigene feste Vergütungsform überzuführen.

3.

Die Zulassungsausschüsse bei den kassenärztlichen Vereinigungen,

die zur Zeit mit Vertretern der Krankenkassen und niedergelassenen

Vertragsärzten (Fachärzte und Hausärzte) besetzt sind, müssen in

einen fachärztlichen und hausärztlichen Bereich aufgeteilt werden,

wobei die Zulassung von Hausärzten eigenen Bedarfskriterien unterliegen.

Gegebenenfalls ist  der Zulassungsausschuss für Hausärzte auch für

Vertreter aus den Kommunen zu öffnen.

4.

Die Zulassungskriterien für Vertragsärzte in der hausärztlichen

Versorgung müssen geändert und der kommenden Mangelsituation

angepasst werden (Begründung unten). Dazu muss der § 95 a, SGB V

geändert werden ( s. a. Initiativantrag I b)

 

 

 

Initiativantrag  ( I B ) zur Änderung § 95 a SGB V

(Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte)

 

War noch bis Anfang der 1980 iger Jahre Sinn und Zweck des Medizinstudiums, nach

Ableistung der zunächst 2-jährigen Medizinalassistentenzeit – seit 1972 1-jährig - und der

Approbation eigenständig und eigenverantwortlich arbeitende Ärzte auszubilden, so

änderte sich dies mit der in den 1990-iger Jahren folgende Ärzteschwemme bis hin

zur heutigen Situation, in der das Medizinstudium nur noch als Grundlage für die

dann nachzufolgende Facharztweiterbildung gesehen wird. Konnten früher also approbierte

Ärzte nach dem für die Eintragung ins Arztregister vorher notwendigen Nachweis einer

6 – wöchigen Vertretungszeit bei einem niedergelassenen praktischen Arzt iund einem

Einführungskurs bei der Kassenärztlichen Vereinigung sich als praktischer Arzt niederlassen,

wurden ab den 1980 iger Jahre die Voraussetzungen immer höher geschraubt. So war nach

der damals erfolgten Änderung der Approbationsordnung mit Einführung des „praktischen

Jahres“ dann zunächst ¼ Jahr Vertretungszeit gefordert, bis dann nach einer erneuten

Änderung 6 Monate Vertretung bei einem niedergelassenen Arzt gefordert waren.

 

In der jetzt vorliegenden Fassung ist  nunmehr neben der Approbation der „erfolgreiche Abschluß entweder einer (mindestens 5 – jährigen!!) allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet (ebenfalls 5 – 6 Jahre) mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder den Nachweis einer  Qualifikation die…..anerkannt  ist.

Damit ist die Facharztqualifikation zwingend vorgeschrieben und die Weiterbildung

zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist nur eine von vielen Weiterbildungsmöglichkeiten

und schließt die Weiterbildung in einem der Kernfächer der Medizin, nämlich der Inneren

Medizin und Chirurgie mit ein. Aus Gesprächen mit Ärzten in Weiterbildung wird schnell

klar, dass eine qualitativ „angesehenere“ Weiterbildung mit anschließend auch besseren

 

Verdienstmöglichkeiten bevorzugt wird. Statt Facharzt für Allgemeinmedizin mit 5 Jahren

Weiterbildung dann doch lieber gleich die Weiterbildung zum Internisten oder Chirurgen.

 

Besser sind da Ärzte aus den EU – Ländern oder deutsche Ärzte gestellt, die in einem

EU – Land ihre Ausbildung absolviert haben. Hier gelten die Anforderungen nach

Artikel 28 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Rates und

Parlaments vom 7. September 2005  über die Anerkennung von

Berufsqualifikationen ( ABl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271

S.18) und meist ist hier eine 3 – jährige Weiterbildung erfolgt.

 

Da das Medizinstudium in Deutschland qualitativ hochwertig ist und in vielen Ländern

geschätzt und anerkannt wird, muss wie früher eine 2 – jährige Zusatzausbildung

zum „Praktischen Arzt (EU)“ reichen, um einen drohenden Ärztemangel

gerade bei den Landärzten zu vermeiden und eine unkomplizierte Nachbesetzung der

freiwerdenden  Kassenarztsitze auf dem Land zu ermöglichen.

 

Um die Tendenz zur Tätigkeit als niedergelassener Landarzt zu fördern, muß auch das

Auswahlverfahren zum Medizinstudium geändert werden. Der Anteil der Numerus Clausus

Studenten sollte auf 50 % begrenzt werden, die übrigen 50 % im Rahmen eines

Auswahlgespräches ohne Prüfungscharakter oder Kenntnis der Abiturnoten zum Studium

zugelassen werden. Eine Männerquote von 50 % wäre generell überlegenswert und könnte

innerhalb der beiden Gruppen ausgeglichen werden. Derzeit sind 60 % der Absolventen

des Medizinstudiums weiblich mit entsprechenden Konsequenzen in der weiteren

beruflichen Entwicklung.

 

 

 

 

A  N  T  R  Ä  G  E

1.

Die ASG Heilbronn fordert als dringendste Maßnahme die

Wiedereinführung des „Praktischen Arzt“ mit einer nach dem

Medizinstudium anschließenden 2- jährigen Zusatzausbildung als

Voraussetzung für die Eintragung ins Arztregister. In der

Zusatzausbildung zum prakt. Arzt müssen mindestens 6 Monate in der

Praxis eines zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ermächtigten

niedergelassenen Arztes eingeschlossen sein.

 

2.

Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin kann danach

auf 3 Jahre beschränkt werden.

 

3.

Das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium muss geändert werden.

Zukünftig sollten nicht mehr als 50 % über den NC zugelassen werden,

die übrigen 50 % im Rahmen einer Gesprächsauswahl ohne

Prüfungscharakter. Ein Gleichgewicht der Geschlechter sollte mit beiden

Gruppen erzielt werden.

 

 

 

 

Initiativantrag  ( I C ) zum  Ärztenotdienst 

 

Seit einigen Jahren werden unter der Federführung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

von den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen die örtlich eingerichteten ärztlichen

Notfalldienste, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, strukturell umgestaltet und örtlich für

einen grösseren Bezirk ausgeweitet, um diese kassenärztliche Notdienste in einem

Krankenhaus zu stationieren.  Als Gründe dafür  wird eine Entlastung der bisher am

ärztlichen Notdienst teilnehmenden Ärzte benannt, eine bessere Auslastung sowie die

„ bessere Versorgung der Patienten durch die Anbindung an ein Krankenhaus“.

Dadurch wurden aber gut funktionierende kassenärztliche Notdienste mit einer hohen

Akzeptanz in der Bevölkerung  zum Teil auch gegen den Willen der teilnehmenden Ärzte

aufgelöst mit der Folge, dass es z. B. in Städten mit über 20.000 Einwohnern keinen

kassenärztlichen Notdienst mehr gibt ( z. B. Eppingen, aber auch Wolfsburg-Vorsfelde,

Meppen etc.).

Grundsätzlich hat jeder niedergelassene Vertragsarzt die Pflicht, zur Sicherstellung der

ärztlichen Versorgung in seinem kassenärztlichen Bereich, in den Zeiten, wo der Hausarzt

nicht erreichbar sein könnte, also nachts und am Wochenende, am kassenärztlichen

Notdienst teilzunehmen. Dazu wird vom Obmann der kassenärztlichen Vereinigung

für diesen Bezirk ein Notdienstplan erstellt und alle niedergelassenen Vertragsärzte

also auch Fachärzte, reihum und abwechselnd eingeteilt. Fachärzte haben an diesem

Notdienst schon früher nicht gern teilgenommen, einerseits wegen der fachspezifischen

Notfallversorgung der eigenen Patienten, andererseits auch wegen der akutmedizinischen

Ferne zur allgemeinmedizinischen Notfallversorgung und sich gerne vertreten lassen.

 

Die gegenwärtige Regelung aber verstößt gegen das Gebot der Sicherstellung der

Kassenärztlichen Versorgung im Notfall aus mehreren Gründen.

 

 

 

1.    Räumliche Größe des Notfallbezirks

            Zwar entspricht die  Einrichtung des kassenärztlichen Notdienstes z. B. für

            Eppingen im Kreiskrankenhaus Sinsheim noch den Anforderungskriterien

            der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit einer Erreichbarkeit mit dem

            PKW in einer halben Stunde Fahrzeit, die Notaufnahme des Klinikum am

            Gesundbrunnen in Heilbronn ist genauso schnell erreichbar. Dies stellt

            jedoch für Alte, Kranke und dem Prekariat ein Problem der Mobilität

            und Flexibilität dar, zudem hat nicht jeder die Mittel für eine Taxifahrt.

            Die vorübergehende Verweisung an die Notfallpraxis in Talheim bei

            Heilbronn war eine Zumutung für alle Alten und Kranke. Auch die

            jetzt geplante Anbindung an das Krankenhaus in Brackenheim ist nicht

            besser.

 

2.   Anbindung an ein Krankenhaus   

            Es liegen mittlerweile Berichte von den in den Krankenhäusern tätigen 

            Notfallpraxen vor, in denen den dort tätigen kassenärztlichen Notärzten

            vom leitenden Arzt der Notaufnahme des Krankenhauses vorgeworfen

            wurde, zu Gunsten eines eigenen ruhigen Dienstes die Notaufnahme des

            Krankenhauses mit Patienten zu überschwemmen. Für die Patienten ist im

            Notfall die Notfallambulanz der kassenärztlichen Vereinigung und die

            Notaufnahme des Krankenhauses nicht zu unterscheiden. Ehrlicherweise

            könnte dann auch der kassenärztliche Notdienst gleich ganz von den

            Notfallambulanzen der örtlichen Krankenhäuser übernommen werden.

            Dann hätten auch die von Schließung bedrohten, weil schlecht ausgelasteten

            Krankenhäuser auf dem Land noch eine Daseinsberechtigung.

 

 

 

 

A  N  T  R  Ä  G  E

1.

Die ASG Heilbronn fordert als dringendste Maßnahme die

Einrichtung des kassenärztlichen Notfalldienstes in Städten

mit über 20.000 Einwohnern.

 

2.

Die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern sind für die

allgemeine notärztliche Versorgung der Bevölkerung

mit Ambulatorien bzw. Medizinischen Polikliniken zu öffnen.

 

3.

Für die einfache und rasche Versorgung der Bevölkerung in

Städten mit über 20.000 Einwohner sind zukünftig Notfallzentralen

mit einer einheitlichen Rufnummer einzurichten. Die bisherige

Aufteilung in allgemeinen Notfall oder kassenärztlicher Notfall

ist nicht mehr vermittelbar oder zeitgemäß.

 

 

 

 

 

 

 

 

Initiativantrag  zu den T.T.I.P.–Verhandlungen der EU  ( Geheimverhandlung zur Bildung einer Freihandelszone mit den USA ) 

 

Gegenwärtig finden bei der EU – Kommission in Brüssel Geheimverhandlungen mit

den USA über die Bildung einer Freihandelszone statt. Gegenstand der Verhandlungen

sollen auch „Bürgernahe Versorgungseinrichtungen wie Strom - , Wasser - . Verkehr - ,

Abfall - , Gasversorger sowie auch Sozial – und Gesundheitseinrichtungen“  sein, um

diese für auch privatwirtschaftliche Interessenten zu öffnen und eine „wirtschaftliche“

Nutzung zu ermöglichen. Was dies für unser sozial eingerichtetes auf Gegenseitigkeit

beruhendes Gesundheitswesen mit seinen sozial und karitativen Einrichtungen bedeutet,

dürfte jedem klar sein. Der ökonomisch optimierte Profit wird eine adäquate moderne

medizinisch optimale Medizin nur denen ermöglichen, die es sich leisten können. Die

Alten. Kranken und das Prekariat bleibt auf der Strecke!

Wohin das führt, zeigt am Besten das Gesundheitssystem in Amerika.

 

 A  N  T  R  Ä  G  E

1.

Die ASG Heilbronn fordert als dringendste Maßnahme die

Beendigung dieser Geheimverhandlungen und die Offenlegung

der bisher geführten Verhandlungsprotokolle.

 

2.

Die sofortige Beendigung der Verhandlungen über die

„Bürgernahen Versorgungsdienste“.

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