Viele unserer Altgenossen erinnern sich noch gerne an die "Vor-Hartz" - Zeit, als die SPD fast 1 (!) Million Mitglieder hatte und Gerhard Schröder eine satte parlamentarische Mehrheit eingefahren hatte und zusammen mit den Grünen regierte. Wie waren wir damals glücklich und überzeugt, die anstehenden Probleme einer stagnierenden Konjunktur mit sich abzeichnender Rezession und steigenden Arbeitslosenzahlen bis hin zu 10 % mit sozialen Reformen lösen zu können, eben den Hartz-IV Gesetzen mit Renten - und Steuerreform. Was allerdings daraus folgte war die Katastrophe für die SPD mit dem Verlust an Mitgliedern, Wählerstimmen bis hin zur Aufspaltung der SPD in Linke. Nicht daß die SPD aufgrund einer falschverstandenen staatstragenden Politik dies auch schon früher erlebt hätte, aus den Protesten gegen den NATO - Doppelbeschluß - maßgeblicher Befürworter der allseits verehrte ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt - wurden die Grünen zur koalitionsfähiger Grüße gepuscht. Vergessen wir auch nicht die Abspaltungen von der SPD in den Anfängen der Weimarer Republik, als sie ebenfalls aus staatstragenden Gründen unpopuläre Maßnahmen vertreteen mußte. So labt sich jetzt wieder die sozialdemokratische Seele an den Überlegungen von Andrea Nahles zum Aufbruch in einen neuen Sozialstaat - mit Bürgerrente, vielleicht auch Bürgerversicherung? Mehr soziale Marktwirtschaft täte uns allen gut! Oder warum müssen die Manager - gehälter das 40 - fache des Durchschnittslohns im Unternehmen betragen, warum reich nicht - wie schon zu Ludwig Erhard ´s Zeiten max. das 10 - fache? Und das waren damals gewiss keine Sozialromantiker oder Sozialrevolutionäre, nein sie hatten Anstand und Moral, die damaligen Unternehmer.
Initiativantrag ( I A ) zur Ärzteversorgung
Statistische Grundlagen
Die gegenwärtigen offiziellen Zahlen zur Ärzteversorgung scheinen keinen Anlass zur Sorge zu geben:
Nach den Zahlen des Bundesamtes für Statistik waren Ende 2012 348.700 Ärzte registriert,
d. h. bei 80,5 Mio Einwohner kommt 1 Arzt auf 230 Einwohner, damit nimmt Deutschland
einen Spitzenplatz hinsichtlich der Ärzteversorgung ein. Leider sind bei den registrierten
Ärzten sämtliche approbierten Ärzte erfasst, auch wenn sie nicht für die ärztliche
Versorgung zur Verfügung stehen.
Aufschlussreicher sind da die Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Danach sind rund 152.000 Vertragsärzte im niedergelassenen Bereich tätig, d. h.
1 niedergelassener Arzt für 530 Einwohner. Auch damit ist Deutschland noch Spitze.
Leider sind hier auch sämtliche spezialisierte Fachärzte und Psychotherapeuten mit
erfasst, es stehen aber nur die hausärztlich tätigen Ärzte für die Primärärztliche Versorgung
zur Verfügung.
Danach sind z. B. laut der Honorarstatistik für das 4. Quartal 2013 der KV Niedersachsen
von insgesamt 13.727 abrechnenden Vertragsärzten lediglich 5.511 ( =40% ) an der
hausärztlich Versorgung beteiligte Ärzte, umgerechnet auf die Bevölkerung
( 7,8 Mio Einwohner ) 1 Arzt für 1415 Einwohner.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg gibt es
5200 Praxen und Einrichtungen, die zur hausärztlichen Versorgung zugelassen sind,
bei 10,5 Mio Einwohner betreut 1 Praxis 2019 Einwohner.
Da bei diesen Durchschnittsangaben davon auszugehen ist, dass die Mehrzahl der im
hausärztlichen Bereich tätigen Ärzte in den Ballungsgebieten und Städten tätig sind,
dürfte im ländlichen Raum sowohl in Niedersachsen als auch in Baden Württemberg
eine Unterversorgung im hausärztlichen Bereich spürbar sein und von der Bevölkerung
auch so wahrgenommen werden.
B. Strukturelle Mängel durch die Kassenärztliche Vereinigung
Verschärft wird die Situation im niedergelassenen Bereich noch durch strukturelle
Mängel in der Vergütung der Vertragsärzte mit dem Honorarverteilungsmaßstab.
Regelleistungsvolumina begrenzen die in der Praxis zu erbringende Leistungen
im Verhältnis zur durchschnittlich betreuten Patientenzahl und Honorarbudget ´s für
die Fachgruppen, Laborleistungen, medikamentöse Verordnungen begrenzen die
Leistungsfähigkeit der niedergelassenen Ärzte, um über ein Punkteverteilungssystem
eine möglichst gerechte Verteilung des zur Verfügung stehenden Honorarrahmens
entsprechend der jeweiligen Fachgruppenstärke zu ermöglichen. Das führt in der
Konsequenz dazu, dass z. B. in der Mitte des Quartals das Laborbudget für die
Hausarztpraxis erschöpft ist und Laborkontrollen bei Patienten nicht mehr in diesem
Quartal durchgeführt werden können. Oder infolge eines unerwartet hohen Patienten –
aufkommen plötzlich keine Patienten mehr angenommen werden können und Termine
für das nächste Quartal vergeben werden müssen. Hält sich ein Vertragsarzt nicht an diese
ihm von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgegebenen Vorschriften, drohen Regresse
in unbegrenzter Höhe, d. h. der Vertragsarzt bezahlt die Behandlung des Patienten, einschl.
der verordneten Medikamente bis in Millionenhöhe selbst.
Aber die Folgen dieser durch die Kassenärztlichen Vereinigungen verursachten
Strukturmängel treffen auch den nicht – mobilen und nicht – flexiblen Bevölkerungsteil:
die Rentner und Alten und allgemein das Prekariat sind auch mit eine Ursache
für die im Vergleich zu anderen Ländern häufigere Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.
Diese Bevölkerungsschichten sind auf eine wohnortnahe ärztliche Versorgung angewiesen.
C. Demographische Veränderungen.
Gehen wir davon aus, dass die statistischen Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
stimmen, sind von den rund 150.000 niedergelassenen Vertragsärzte ca. 40 % hausärztlich
im Primärmedizinischen Bereich tätig. Davon sollen in den nächsten 10 bis 15 Jahren nach
den Angaben seriöser Institute ( Bertelsmann Stiftung ) und der Kassenärztlichen
Vereinigungen 30 % altersbedingt ausscheiden und 20 % der
Vertragsarztsitze infolge Nachwuchsmangel nicht mehr besetzt werden können.
Gleichzeitig kommt in diesem Zeitabschnitt der bevölkerungsstärkste Teil, die Baby-Boomer
in den Altersabschnitt, in dem bis zu 30 % des Bevölkerungsanteils ein Diabetes mellitus
auftritt (Krankheitsinzidenz) und bei 50 % dieser Altersgruppe ein Bluthochdruck
diagnostiziert werden wird. Zudem wird in weiterer Zukunft der Rentenanspruch dieses
Bevölkerungsteils weiter absinken, sodass sich die wenigsten noch einen PKW leisten werden
können und infolge Immobilität auf eine wohnortnahe ärztliche Versorgung angewiesen
sein wird. Ein durch die schwachen Nachkriegsjahrgänge, die jetzt ins Rentenalter kommen,
fallende Krankheitsevidenz kaschiert die Strukturmängel in der ärztlichen Versorgung,
insbesondere der Landbevölkerung, zudem sorgen noch höhere Renten für einen Erhalt
der Mobilität und Flexibilität dieser Bevölkerungsgruppe.
Bereits jetzt sind vom Gesetzgeber Strukturveränderungen in die Wege geleitet worden.
So sind die Zulassungsausschüsse der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen nicht
mehr diesen unterstellt, sondern sind eigene Gremien der Selbstverwaltung.
Innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen in getrennten Vertreterversammlungen
die hausärztlich tätigen Vertragsärzte einerseits und die niedergelassenen Fachärzte
andererseits über die Honorarverteilung und Selbstverwaltung beraten. Aufbauend darauf
müssen notwendige Änderungen jetzt vorbereitet werden, da sämtliche Systemänderungen über gesetzgeberische Initiativen Zeit brauchen!
A N T R Ä G E
1.
Die ASG Heilbronn fordert als dringendste Maßnahme die Streichung
sämtlicher Budgets, Aufhebung der Regelleistungsvolumina sowie
sämtlicher Regresse gleich aus welchem Grund auch rückwirkend
für den hausärztlichen Bereich der in der hausärztlichen Versorgung
tätigen Vertragsärzte!
2.
Die Honorarvergütung für die niedergelassenen hausärztlichen
Vertragsärzte ist vom Honorarverteilungsmaßstab abzukoppeln
und in eine eigene feste Vergütungsform überzuführen.
3.
Die Zulassungsausschüsse bei den kassenärztlichen Vereinigungen,
die zur Zeit mit Vertretern der Krankenkassen und niedergelassenen
Vertragsärzten (Fachärzte und Hausärzte) besetzt sind, müssen in
einen fachärztlichen und hausärztlichen Bereich aufgeteilt werden,
wobei die Zulassung von Hausärzten eigenen Bedarfskriterien unterliegen.
Gegebenenfalls ist der Zulassungsausschuss für Hausärzte auch für
Vertreter aus den Kommunen zu öffnen.
4.
Die Zulassungskriterien für Vertragsärzte in der hausärztlichen
Versorgung müssen geändert und der kommenden Mangelsituation
angepasst werden (Begründung unten). Dazu muss der § 95 a, SGB V
geändert werden ( s. a. Initiativantrag I b)
Initiativantrag ( I B ) zur Änderung § 95 a SGB V
(Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte)
War noch bis Anfang der 1980 iger Jahre Sinn und Zweck des Medizinstudiums, nach
Ableistung der zunächst 2-jährigen Medizinalassistentenzeit – seit 1972 1-jährig - und der
Approbation eigenständig und eigenverantwortlich arbeitende Ärzte auszubilden, so
änderte sich dies mit der in den 1990-iger Jahren folgende Ärzteschwemme bis hin
zur heutigen Situation, in der das Medizinstudium nur noch als Grundlage für die
dann nachzufolgende Facharztweiterbildung gesehen wird. Konnten früher also approbierte
Ärzte nach dem für die Eintragung ins Arztregister vorher notwendigen Nachweis einer
6 – wöchigen Vertretungszeit bei einem niedergelassenen praktischen Arzt iund einem
Einführungskurs bei der Kassenärztlichen Vereinigung sich als praktischer Arzt niederlassen,
wurden ab den 1980 iger Jahre die Voraussetzungen immer höher geschraubt. So war nach
der damals erfolgten Änderung der Approbationsordnung mit Einführung des „praktischen
Jahres“ dann zunächst ¼ Jahr Vertretungszeit gefordert, bis dann nach einer erneuten
Änderung 6 Monate Vertretung bei einem niedergelassenen Arzt gefordert waren.
In der jetzt vorliegenden Fassung ist nunmehr neben der Approbation der „erfolgreiche Abschluß entweder einer (mindestens 5 – jährigen!!) allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet (ebenfalls 5 – 6 Jahre) mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder den Nachweis einer Qualifikation die…..anerkannt ist.
Damit ist die Facharztqualifikation zwingend vorgeschrieben und die Weiterbildung
zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist nur eine von vielen Weiterbildungsmöglichkeiten
und schließt die Weiterbildung in einem der Kernfächer der Medizin, nämlich der Inneren
Medizin und Chirurgie mit ein. Aus Gesprächen mit Ärzten in Weiterbildung wird schnell
klar, dass eine qualitativ „angesehenere“ Weiterbildung mit anschließend auch besseren
Verdienstmöglichkeiten bevorzugt wird. Statt Facharzt für Allgemeinmedizin mit 5 Jahren
Weiterbildung dann doch lieber gleich die Weiterbildung zum Internisten oder Chirurgen.
Besser sind da Ärzte aus den EU – Ländern oder deutsche Ärzte gestellt, die in einem
EU – Land ihre Ausbildung absolviert haben. Hier gelten die Anforderungen nach
Artikel 28 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Rates und
Parlaments vom 7. September 2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen ( ABl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271
S.18) und meist ist hier eine 3 – jährige Weiterbildung erfolgt.
Da das Medizinstudium in Deutschland qualitativ hochwertig ist und in vielen Ländern
geschätzt und anerkannt wird, muss wie früher eine 2 – jährige Zusatzausbildung
zum „Praktischen Arzt (EU)“ reichen, um einen drohenden Ärztemangel
gerade bei den Landärzten zu vermeiden und eine unkomplizierte Nachbesetzung der
freiwerdenden Kassenarztsitze auf dem Land zu ermöglichen.
Um die Tendenz zur Tätigkeit als niedergelassener Landarzt zu fördern, muß auch das
Auswahlverfahren zum Medizinstudium geändert werden. Der Anteil der Numerus Clausus
Studenten sollte auf 50 % begrenzt werden, die übrigen 50 % im Rahmen eines
Auswahlgespräches ohne Prüfungscharakter oder Kenntnis der Abiturnoten zum Studium
zugelassen werden. Eine Männerquote von 50 % wäre generell überlegenswert und könnte
innerhalb der beiden Gruppen ausgeglichen werden. Derzeit sind 60 % der Absolventen
des Medizinstudiums weiblich mit entsprechenden Konsequenzen in der weiteren
beruflichen Entwicklung.
A N T R Ä G E
1.
Die ASG Heilbronn fordert als dringendste Maßnahme die
Wiedereinführung des „Praktischen Arzt“ mit einer nach dem
Medizinstudium anschließenden 2- jährigen Zusatzausbildung als
Voraussetzung für die Eintragung ins Arztregister. In der
Zusatzausbildung zum prakt. Arzt müssen mindestens 6 Monate in der
Praxis eines zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ermächtigten
niedergelassenen Arztes eingeschlossen sein.
2.
Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin kann danach
auf 3 Jahre beschränkt werden.
3.
Das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium muss geändert werden.
Zukünftig sollten nicht mehr als 50 % über den NC zugelassen werden,
die übrigen 50 % im Rahmen einer Gesprächsauswahl ohne
Prüfungscharakter. Ein Gleichgewicht der Geschlechter sollte mit beiden
Gruppen erzielt werden.
Initiativantrag ( I C ) zum Ärztenotdienst
Seit einigen Jahren werden unter der Federführung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
von den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen die örtlich eingerichteten ärztlichen
Notfalldienste, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, strukturell umgestaltet und örtlich für
einen grösseren Bezirk ausgeweitet, um diese kassenärztliche Notdienste in einem
Krankenhaus zu stationieren. Als Gründe dafür wird eine Entlastung der bisher am
ärztlichen Notdienst teilnehmenden Ärzte benannt, eine bessere Auslastung sowie die
„ bessere Versorgung der Patienten durch die Anbindung an ein Krankenhaus“.
Dadurch wurden aber gut funktionierende kassenärztliche Notdienste mit einer hohen
Akzeptanz in der Bevölkerung zum Teil auch gegen den Willen der teilnehmenden Ärzte
aufgelöst mit der Folge, dass es z. B. in Städten mit über 20.000 Einwohnern keinen
kassenärztlichen Notdienst mehr gibt ( z. B. Eppingen, aber auch Wolfsburg-Vorsfelde,
Meppen etc.).
Grundsätzlich hat jeder niedergelassene Vertragsarzt die Pflicht, zur Sicherstellung der
ärztlichen Versorgung in seinem kassenärztlichen Bereich, in den Zeiten, wo der Hausarzt
nicht erreichbar sein könnte, also nachts und am Wochenende, am kassenärztlichen
Notdienst teilzunehmen. Dazu wird vom Obmann der kassenärztlichen Vereinigung
für diesen Bezirk ein Notdienstplan erstellt und alle niedergelassenen Vertragsärzte
also auch Fachärzte, reihum und abwechselnd eingeteilt. Fachärzte haben an diesem
Notdienst schon früher nicht gern teilgenommen, einerseits wegen der fachspezifischen
Notfallversorgung der eigenen Patienten, andererseits auch wegen der akutmedizinischen
Ferne zur allgemeinmedizinischen Notfallversorgung und sich gerne vertreten lassen.
Die gegenwärtige Regelung aber verstößt gegen das Gebot der Sicherstellung der
Kassenärztlichen Versorgung im Notfall aus mehreren Gründen.
1. Räumliche Größe des Notfallbezirks
Zwar entspricht die Einrichtung des kassenärztlichen Notdienstes z. B. für
Eppingen im Kreiskrankenhaus Sinsheim noch den Anforderungskriterien
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit einer Erreichbarkeit mit dem
PKW in einer halben Stunde Fahrzeit, die Notaufnahme des Klinikum am
Gesundbrunnen in Heilbronn ist genauso schnell erreichbar. Dies stellt
jedoch für Alte, Kranke und dem Prekariat ein Problem der Mobilität
und Flexibilität dar, zudem hat nicht jeder die Mittel für eine Taxifahrt.
Die vorübergehende Verweisung an die Notfallpraxis in Talheim bei
Heilbronn war eine Zumutung für alle Alten und Kranke. Auch die
jetzt geplante Anbindung an das Krankenhaus in Brackenheim ist nicht
besser.
2. Anbindung an ein Krankenhaus
Es liegen mittlerweile Berichte von den in den Krankenhäusern tätigen
Notfallpraxen vor, in denen den dort tätigen kassenärztlichen Notärzten
vom leitenden Arzt der Notaufnahme des Krankenhauses vorgeworfen
wurde, zu Gunsten eines eigenen ruhigen Dienstes die Notaufnahme des
Krankenhauses mit Patienten zu überschwemmen. Für die Patienten ist im
Notfall die Notfallambulanz der kassenärztlichen Vereinigung und die
Notaufnahme des Krankenhauses nicht zu unterscheiden. Ehrlicherweise
könnte dann auch der kassenärztliche Notdienst gleich ganz von den
Notfallambulanzen der örtlichen Krankenhäuser übernommen werden.
Dann hätten auch die von Schließung bedrohten, weil schlecht ausgelasteten
Krankenhäuser auf dem Land noch eine Daseinsberechtigung.
A N T R Ä G E
1.
Die ASG Heilbronn fordert als dringendste Maßnahme die
Einrichtung des kassenärztlichen Notfalldienstes in Städten
mit über 20.000 Einwohnern.
2.
Die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern sind für die
allgemeine notärztliche Versorgung der Bevölkerung
mit Ambulatorien bzw. Medizinischen Polikliniken zu öffnen.
3.
Für die einfache und rasche Versorgung der Bevölkerung in
Städten mit über 20.000 Einwohner sind zukünftig Notfallzentralen
mit einer einheitlichen Rufnummer einzurichten. Die bisherige
Aufteilung in allgemeinen Notfall oder kassenärztlicher Notfall
ist nicht mehr vermittelbar oder zeitgemäß.
Initiativantrag zu den T.T.I.P.–Verhandlungen der EU ( Geheimverhandlung zur Bildung einer Freihandelszone mit den USA )
Gegenwärtig finden bei der EU – Kommission in Brüssel Geheimverhandlungen mit
den USA über die Bildung einer Freihandelszone statt. Gegenstand der Verhandlungen
sollen auch „Bürgernahe Versorgungseinrichtungen wie Strom - , Wasser - . Verkehr - ,
Abfall - , Gasversorger sowie auch Sozial – und Gesundheitseinrichtungen“ sein, um
diese für auch privatwirtschaftliche Interessenten zu öffnen und eine „wirtschaftliche“
Nutzung zu ermöglichen. Was dies für unser sozial eingerichtetes auf Gegenseitigkeit
beruhendes Gesundheitswesen mit seinen sozial und karitativen Einrichtungen bedeutet,
dürfte jedem klar sein. Der ökonomisch optimierte Profit wird eine adäquate moderne
medizinisch optimale Medizin nur denen ermöglichen, die es sich leisten können. Die
Alten. Kranken und das Prekariat bleibt auf der Strecke!
Wohin das führt, zeigt am Besten das Gesundheitssystem in Amerika.
A N T R Ä G E
1.
Die ASG Heilbronn fordert als dringendste Maßnahme die
Beendigung dieser Geheimverhandlungen und die Offenlegung
der bisher geführten Verhandlungsprotokolle.
2.
Die sofortige Beendigung der Verhandlungen über die
„Bürgernahen Versorgungsdienste“.
14.10.2024, 19:00 Uhr - 21:30 Uhr SPD Kreisvorstandssitzung Heilbronn-Land
16.11.2024, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr Landesparteitag SPD Baden-Württemberg
23.11.2024 - 23.11.2024 Willy-Brandt-Nachmittag
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