Satzung des SPD-Stadtverbands Eppingen
( In der Fassung vom 8. Mai 2015 )
§ 1 Name, Mitgliedschaft
1. Die SPD-Ortsvereine mit ihren Mitgliedern im Stadtgebiet der Stadt Eppingen bilden den
SPD-Stadtverband Eppingen.
2. Er führt den Namen „ SPD – Stadtverband Eppingen “.
3. Die SPD Ortsvereine verpflichten sich zur Mitarbeit im Stadtverband.
§ 2 Organe des Stadtverbands
Organe des Stadtverbands sind die Stadtverbandsversammlung und der
Stadtverbandsvorstand.
Der Stadtverbandsvorstand setzt sich aus Mitgliedern der SPD Ortsvereine zusammen.
§ 3 Stadtverbandsversammlung
1. Die Stadtverbandsversammlung besteht aus sämtlichen SPD-Mitgliedern der
Ortsvereine.
§ 4 Aufgaben der Stadtverbandsversammlung
1. Die Stadtverbandsversammlung beschließt über die gemeinsame Liste der Kandidaten für
die Gemeinderatswahlen, die von den Mitgliedern der Ortsvereine vorgeschlagen wurde.
Näheres regelt die Kommunalwahlordnung.
2. Die Stadtverbandsversammlung erstellt als Empfehlung an die Kreisdelegiertenkonferenz
bzw. die Kreis-Mitgliederversammlung die Liste der Eppinger SPD-Kandidaten für
die Kreistagswahl.
3. Die Stadtverbandsversammlung wählt den Stadtverbandsvorstand auf die Dauer von
zwei Jahren.
Die Wahl erfolgt geheim und in getrennten Wahlgängen. Die Durchführung der Wahlen
bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei; die Quotenregelung ist zu
berücksichtigen
4. Die Stadtverbandsversammlung entscheidet, ob bei OB-Wahlen ein eigener Kandidat
gesucht, ein anderer unterstützt oder auf eine Wahlempfehlung verzichtet wird.
5. Die Stadtverbandsversammlung wirkt an der politischen Willensbildung in
kommunalen Belangen mit, sofern Angelegenheiten der Gesamtstadt berührt sind.
6. Ziel des SPD-Stadtverbandes Eppingen ist die Fusion der Ortsvereine zu einem
gemeinsamen Ortsverein.
§ 5 Einberufung und Ablauf der Stadtverbandsversammlung
1. Die Stadtverbandsversammlung wird mindestens einmal jährlich vom
Stadtverbandsvorstand zwei Wochen vor dem Versammlungstag mit Hilfe der
Ortsvereine einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich per Post und durch
Veröffentlichung im „Eppinger Stadtanzeiger“ oder mit E – Mail – Verteiler.
Anträge zur Stadtverbandsversammlung sind bis spätestens eine Woche vor dem
Versammlungstag an die/den Vorsitzende/n des Stadtverbands oder an einen
ihrer/seiner Stellvertreter/innen eingereicht werden.
2. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder hat der Stadtverbandsvorstand binnen
einer Frist von 6 Wochen eine Stadtverbandsversammlung einzuberufen.
3. Die Stadtverbandsversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem
ihrer/seiner Stellvertreter/innen geleitet.
4. Die Stadtverbandsversammlung prüft durch den Vorstand des Stadtverbands die
Stimmberechtigungen der Teilnehmer/innen.
5. Die Stadtverbandsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern
diese Satzung nichts anderes vorschreibt.
6. Eine Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen hat turnusgemäß alle zwei
Jahre stattzufinden. Für die Durchführung der Jahreshauptversammlungen gelten
sämtliche Regelungen für die Stadtverbandsversammlung entsprechend. Notwendig
werdende Nachwahlen finden im Rahmen einer Stadtverbandsversammlung statt.
§ 6 Stadtverbandsvorstand
Der Stadtverbandsvorstand besteht aus
a) dem/der Vorsitzenden
b) seinem/r Stellvertreter/in
c) dem/der Schriftführer/in und dem/der Pressewart/in
d) dem/der Finanzbeauftragten
e) den Vorsitzenden der SPD-Ortsvereine
f) dem/der Sprecher/in der SPD-Gemeinderatsfraktion
g) je einem/einer Vertreter/in der auf Stadtverbandsebene organisierten
Arbeitsgemeinschaft. Diese werden von den Arbeitsgemeinschaften
vorgeschlagen und von der Stadtverbandsversammlung gewählt.
Der Stadtverbandsvorstand ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben.
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§ 7 Aufgaben des Stadtverbandsvorstands
1. Vorbereitung und Koordinierung der Wahlkämpfe in Zusammenarbeit mit den
Ortsvereinen.
2. Planung und Durchführung zentraler Veranstaltungen, Terminkoordination mit den
Ortsvereinen.
3. Abgabe von Erklärungen und Öffentlichkeitsarbeit aus dem Stadtverband.
§ 8 Finanzierung
Der Finanzbedarf, der durch Aktionen, Veranstaltungen etc. entsteht, wird im
Umlageverfahren durch die Ortsvereine abgedeckt, die Ortsvereine stellen die
Finanzierung der Arbeit des Stadtverbandes sicher.
§ 10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11 Satzungsänderung, Auflösung
Mit Zwei-Drittel-Mehrheit der in der Stadtverbandsversammlung anwesenden
Stimmberechtigten kann die Satzung geändert und die Auflösung des Stadtverbandes
beschlossen werden.
Diese Satzung tritt am 08. Mai 2015 in Kraft.
14.10.2024, 19:00 Uhr - 21:30 Uhr SPD Kreisvorstandssitzung Heilbronn-Land
16.11.2024, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr Landesparteitag SPD Baden-Württemberg
23.11.2024 - 23.11.2024 Willy-Brandt-Nachmittag
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