Satzung Stadtverband Eppingen

Satzung des SPD-Stadtverbands Eppingen

( In der Fassung vom 8. Mai 2015 )

 

 

§ 1 Name, Mitgliedschaft

1.  Die SPD-Ortsvereine mit ihren Mitgliedern im Stadtgebiet der Stadt Eppingen bilden den

SPD-Stadtverband Eppingen.

2.   Er führt den Namen „ SPD – Stadtverband Eppingen “.

3.  Die SPD Ortsvereine verpflichten sich zur Mitarbeit im Stadtverband.

 

§ 2 Organe des Stadtverbands

Organe des Stadtverbands sind die Stadtverbandsversammlung und der

Stadtverbandsvorstand.

Der Stadtverbandsvorstand setzt sich aus Mitgliedern der SPD Ortsvereine zusammen.

 

§ 3 Stadtverbandsversammlung

1. Die Stadtverbandsversammlung besteht aus sämtlichen SPD-Mitgliedern der

Ortsvereine.

 

§ 4 Aufgaben der Stadtverbandsversammlung

1. Die Stadtverbandsversammlung beschließt  über die gemeinsame Liste der Kandidaten für

 die Gemeinderatswahlen, die von den Mitgliedern der Ortsvereine vorgeschlagen wurde.

 Näheres regelt die Kommunalwahlordnung.

2. Die Stadtverbandsversammlung erstellt als Empfehlung an die Kreisdelegiertenkonferenz

bzw. die Kreis-Mitgliederversammlung die Liste der Eppinger SPD-Kandidaten für

die Kreistagswahl.

 

 

3. Die Stadtverbandsversammlung wählt den Stadtverbandsvorstand auf die Dauer von

zwei Jahren.

Die Wahl erfolgt geheim und in getrennten Wahlgängen. Die Durchführung der Wahlen

bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei; die Quotenregelung ist zu

berücksichtigen

4. Die Stadtverbandsversammlung entscheidet, ob bei OB-Wahlen ein eigener Kandidat

gesucht, ein anderer unterstützt oder auf eine Wahlempfehlung verzichtet wird.

5. Die Stadtverbandsversammlung wirkt an der politischen Willensbildung in

kommunalen Belangen mit, sofern Angelegenheiten der Gesamtstadt berührt sind.

6. Ziel des SPD-Stadtverbandes Eppingen ist die Fusion der Ortsvereine zu einem

gemeinsamen Ortsverein.

 

 

§ 5 Einberufung und Ablauf der Stadtverbandsversammlung

1. Die Stadtverbandsversammlung wird mindestens einmal jährlich vom

Stadtverbandsvorstand  zwei Wochen vor dem Versammlungstag mit Hilfe der

Ortsvereine einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich per Post und durch

Veröffentlichung im „Eppinger Stadtanzeiger“ oder mit  E – Mail – Verteiler.

Anträge zur Stadtverbandsversammlung sind bis spätestens eine Woche vor dem

Versammlungstag an die/den Vorsitzende/n des Stadtverbands oder an einen

ihrer/seiner Stellvertreter/innen eingereicht werden.

2. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder hat der Stadtverbandsvorstand binnen

einer Frist von 6 Wochen eine Stadtverbandsversammlung einzuberufen.

3. Die Stadtverbandsversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem

ihrer/seiner Stellvertreter/innen geleitet.

4. Die Stadtverbandsversammlung prüft durch den Vorstand des Stadtverbands die

Stimmberechtigungen der Teilnehmer/innen.

 

5. Die Stadtverbandsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern

diese Satzung nichts anderes vorschreibt.

6. Eine Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen hat turnusgemäß alle zwei

Jahre stattzufinden. Für die Durchführung der Jahreshauptversammlungen gelten

sämtliche Regelungen für die Stadtverbandsversammlung entsprechend. Notwendig

werdende Nachwahlen finden im Rahmen einer Stadtverbandsversammlung statt.

 

§ 6 Stadtverbandsvorstand

Der Stadtverbandsvorstand besteht aus

a) dem/der Vorsitzenden

b) seinem/r Stellvertreter/in

c) dem/der Schriftführer/in und dem/der Pressewart/in

d) dem/der Finanzbeauftragten

e) den Vorsitzenden der SPD-Ortsvereine

f) dem/der Sprecher/in der SPD-Gemeinderatsfraktion

g) je einem/einer Vertreter/in der auf Stadtverbandsebene organisierten

Arbeitsgemeinschaft. Diese werden von den Arbeitsgemeinschaften

vorgeschlagen und von der Stadtverbandsversammlung gewählt.

Der Stadtverbandsvorstand ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben.

.

§ 7 Aufgaben des Stadtverbandsvorstands

1. Vorbereitung und Koordinierung der Wahlkämpfe in Zusammenarbeit mit den

Ortsvereinen.

2. Planung und Durchführung zentraler Veranstaltungen, Terminkoordination mit den

Ortsvereinen.

3. Abgabe von Erklärungen und Öffentlichkeitsarbeit aus dem Stadtverband.

 

 

 

 

§ 8   Finanzierung

Der Finanzbedarf, der durch Aktionen, Veranstaltungen etc. entsteht, wird im

 Umlageverfahren durch die Ortsvereine abgedeckt, die  Ortsvereine stellen die

Finanzierung der Arbeit des Stadtverbandes sicher.

 

§ 10 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 11  Satzungsänderung, Auflösung

Mit Zwei-Drittel-Mehrheit der in der Stadtverbandsversammlung anwesenden

Stimmberechtigten kann die Satzung geändert und die Auflösung des Stadtverbandes

beschlossen werden.

 

Diese Satzung tritt am 08. Mai 2015 in Kraft.

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